Dichtheitsprüfung
Die Dichtheit privater Grundstücksentwässerungsanlage und den Abwasserleitungen liegt in der Verantwortung der Eigentümer. Bereits 1955 wurde deren Überprüfungspflicht festgelegt in § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes.
Aufgabe der Leitungen ist das Abwasser aus dem Gebäude und dem Grundstück abzuführen. Das Abwasser setzt sich aus Schmutz-, Regen- und Mischwasser zusammen, Regenwasser kann separat oder mit dem Schmutzwasser gemischt abgeleitet werden.
Verschleiß durch Gebrauch und der damit verbundene natürliche Alterungsprozess betrifft alle Bauwerke einschließlich Abwasseranlagen. Bei Fehlfunktionen kann Abwasser in den Untergrund eindringen und ihn verunreinigen. Es gilt zu gewährleisten, dass das Abwasser sicher abgeleitet und Grundwasser vor Verschmutzung geschützt wird.
Das erfordert eine Überprüfung der Abwasserrohre, Schächte und Leitungen in festgelegten Zeitabständen.
Ein Spezialgebiet der geschulten Mitarbeiter von Plath Bau, ist die Kanalinspektionen von neuen und bestehenden Abwasserleitungen. Wir führen mittels Kanal-TV eine optische Sichtung durch, zudem wird eine physikalische Prüfung mit Luft und Wasser vorgenommen. Alle diese Daten fließen digitalisiert in die Zustandsberichte der Kanalinspektion ein.
Was bedeutet DIN 1986 Teil 30 für Grundstückseigentümer?
In den nächsten Jahren müssen alle Eigentümer von Grundstücken die Dichtheit ihre Abwasserleitungen überprüfen lassen.
Zu dem Thema Dichtheitsprüfung gibt es viele Fragen,
hier einige übergreifende Punkte:
Was muss bei einer Dichtheitsprüfung überprüft werden?
Die Prüfung umfasst sämtliche im Boden verlegte Abwasserrohre. Es gibt zwei grundsätzliche System in der Entwässerungstechnik.
Trennsystem
Es werden für die Ableitungen von Schmutz- und Regenwasser getrennte Leistungs- und Kanalsysteme angelegt.
Beruht die Entwässerungsanlage auf dem Trennsystem, sind bei der Prüfung alle Schmutzwasserleitungen unterhalb der Sohlplatte und die sich nicht innerhalb des Gebäudes befinden zu untersuchen. Die Prüfung schließt auch alle Kontrollschächte und Revisionsöffnungen ein.
Der zu prüfende Bereich endet an der Grundstücksgrenze oder, je nach Abwassersatzung, er setzt sich bis zum Übergabeschacht fort.
Regenwasserleitungen sind von der Prüfpflicht nicht betroffen.
Mischsystem
Bei diesem Ableitungssystem gibt es eine gemeinsame Leitung für alle Abwässer, Schmutz-, Fremd- und Regenwasser, sie werden gemischt abgeführt.
Da es keine separate Regenwasserleitung gibt, werden hier sämtliche Schmutz- und Mischwasserleitungen, -Schächte und Revisionsöffnungen auf dem Grundstück geprüft.